Jugendschutzkontrollen auf dem Bockhorner Markt
Auf dem Bockhorner Markt, der vom 5. bis 07.09.2025 stattfindet, sind weitere Jugendschutzkontrollen geplant. Polizei und Gemeinde Bockhorn werden dort den Alkoholausschank auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Die Abgabe von hochprozentigen Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Alkohol ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren generell verboten; Branntwein oder branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden.
Auf dem Bockhorner Markt, der vom 5. bis 07.09.2025 stattfindet, sind weitere Jugendschutzkontrollen geplant. Polizei und Gemeinde Bockhorn werden dort den Alkoholausschank auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüfen. Die Abgabe von hochprozentigen Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahren ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Alkohol ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren generell verboten; Branntwein oder branntweinhaltige Getränke dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben werden.
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