Am 15.08.2026 gegen 11:10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang auf der BAB 4 in Ludwigsdorf einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung aus vorangegangenen Jahren. Das Amtsgericht Berlin hatte den Mann im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 3.833 Euro verurteilt. Da die Geldstrafe nicht beglichen worden war, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl. Der 33-Jährige gab zunächst an, die Strafe bereits bezahlt zu haben, was eine Prüfung widerlegte. Er entschied sich, die offene Geldstrafe zu begleichen und konnte seine Weiterreise fortsetzen, wodurch er die Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen abwendete.
Am 15.08.2026 gegen 11:10 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang auf der BAB 4 in Ludwigsdorf einen 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Hintergrund war eine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung aus vorangegangenen Jahren. Das Amtsgericht Berlin hatte den Mann im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 3.833 Euro verurteilt. Da die Geldstrafe nicht beglichen worden war, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin einen Haftbefehl. Der 33-Jährige gab zunächst an, die Strafe bereits bezahlt zu haben, was eine Prüfung widerlegte. Er entschied sich, die offene Geldstrafe zu begleichen und konnte seine Weiterreise fortsetzen, wodurch er die Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen abwendete.
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