37-jähriger Belarusse mit Anschrift ermittelt
Im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende vom 01.08.2026 bis 02.08.2026 geriet ein 37-jähriger belarussischer Staatsangehöriger ins Visier der Bundespolizei. Nach seinen Angaben im Januar dieses Jahres sollte er keinen festen Wohnsitz haben und war damals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt worden. Für die Staatsanwaltschaft Kassel konnte nun eine überprüfbare Anschrift ermittelt werden. Da die Einreisevoraussetzungen erfüllt waren, durfte er seine Reise im Bus fortsetzen. Die Feststellung diente vorrangig der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für ein laufendes Strafverfahren.
Im Rahmen der Grenzkontrollen am Wochenende vom 01.08.2026 bis 02.08.2026 geriet ein 37-jähriger belarussischer Staatsangehöriger ins Visier der Bundespolizei. Nach seinen Angaben im Januar dieses Jahres sollte er keinen festen Wohnsitz haben und war damals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis festgestellt worden. Für die Staatsanwaltschaft Kassel konnte nun eine überprüfbare Anschrift ermittelt werden. Da die Einreisevoraussetzungen erfüllt waren, durfte er seine Reise im Bus fortsetzen. Die Feststellung diente vorrangig der Ermittlung einer ladungsfähigen Anschrift für ein laufendes Strafverfahren.
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