Zoll stoppt unsichere Gastro-Geräte
Am 23.02.2026 erschien ein aus der Türkei kommender LKW am Zollamt Dresden, um mitgeführte Waren zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen zu lassen. Laut Frachtunterlagen handelte es sich um zahlreiche elektrische Geräte für den Gastronomiebedarf, unter anderem Kühl- und Gefrierschränke und Geräte zur Teig- oder Fleischverarbeitung. Als Empfänger der Waren war eine Firma in Hessen angegeben. Die anschließende Warenbeschau ergab den Verdacht, dass die Geräte nicht den Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen, womit die Waren gegen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstießen. Der Zoll setzte die Überlassung der Geräte zum freien Verkehr aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, welche bestätigte, dass es sich um nicht konforme Produkte handelte. Folglich dürfen diese nicht auf den europäischen Markt gelangen, sondern müssen vernichtet oder wieder ausgeführt werden.
Am 23.02.2026 erschien ein aus der Türkei kommender LKW am Zollamt Dresden, um mitgeführte Waren zur Einfuhr nach Deutschland abfertigen zu lassen. Laut Frachtunterlagen handelte es sich um zahlreiche elektrische Geräte für den Gastronomiebedarf, unter anderem Kühl- und Gefrierschränke und Geräte zur Teig- oder Fleischverarbeitung. Als Empfänger der Waren war eine Firma in Hessen angegeben. Die anschließende Warenbeschau ergab den Verdacht, dass die Geräte nicht den Sicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union entsprechen. Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen, womit die Waren gegen Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstießen. Der Zoll setzte die Überlassung der Geräte zum freien Verkehr aus und informierte die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Landesdirektion Sachsen, welche bestätigte, dass es sich um nicht konforme Produkte handelte. Folglich dürfen diese nicht auf den europäischen Markt gelangen, sondern müssen vernichtet oder wieder ausgeführt werden.
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