Am 28.03.2026 gegen 19:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich des Hauptbahnhofs einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Überprüfung ergab zwei Haftbefehle: Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte den Mann wegen Computerbetrugs (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen), während das Amtsgericht Meißen einen Sitzungshaftbefehl wegen mehrfachen Betrugs sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen hatte. Nach Feststellung der Hafttauglichkeit wurde die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt vollzogen. Die richterliche Vorführung ist für den 30.03.2026 anberaumt.
Am 28.03.2026 gegen 19:00 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich des Hauptbahnhofs einen 40-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Die Überprüfung ergab zwei Haftbefehle: Die Staatsanwaltschaft Dresden suchte den Mann wegen Computerbetrugs (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen), während das Amtsgericht Meißen einen Sitzungshaftbefehl wegen mehrfachen Betrugs sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen hatte. Nach Feststellung der Hafttauglichkeit wurde die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt vollzogen. Die richterliche Vorführung ist für den 30.03.2026 anberaumt.