Am 27.08.2026 gegen 17:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden einen 38-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof Dresden. Die Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen des Erschleichens von Leistungen. Gegen den Mann war eine Geldstrafe von 2.000 Euro oder alternativ eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckbar. Die Beamten nahmen den 38-Jährigen fest und brachten ihn für die weiteren Maßnahmen auf die Dienststelle. Da er den geforderten Gesamtbetrag einschließlich der aufgelaufenen Verfahrenskosten in Höhe von 2.084,50 Euro nicht aufbringen konnte, überstellten ihn die Bundespolizisten gegen 20:00 Uhr zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden.
Am 27.08.2026 gegen 17:40 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden einen 38-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof Dresden. Die Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Nürnberg wegen des Erschleichens von Leistungen. Gegen den Mann war eine Geldstrafe von 2.000 Euro oder alternativ eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckbar. Die Beamten nahmen den 38-Jährigen fest und brachten ihn für die weiteren Maßnahmen auf die Dienststelle. Da er den geforderten Gesamtbetrag einschließlich der aufgelaufenen Verfahrenskosten in Höhe von 2.084,50 Euro nicht aufbringen konnte, überstellten ihn die Bundespolizisten gegen 20:00 Uhr zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden.
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