Am 27.08.2026 gegen Vormittag alarmierte ein Mitarbeiter des Amtsgerichts Oschersleben die Polizei Börde, nachdem bei einer Taschenkontrolle einer 30-jährigen Frau ein Einhand-Springmesser entdeckt worden war. Das Messer hatte eine Klingenlänge von mehr als 8,5 Zentimetern. Gegenüber den Beamten gab die Frau an, sie habe das Messer aus Angst bei sich getragen. Die Polizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die 30-Jährige ein. Das Führen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz verboten.
Am 27.08.2026 gegen Vormittag alarmierte ein Mitarbeiter des Amtsgerichts Oschersleben die Polizei Börde, nachdem bei einer Taschenkontrolle einer 30-jährigen Frau ein Einhand-Springmesser entdeckt worden war. Das Messer hatte eine Klingenlänge von mehr als 8,5 Zentimetern. Gegenüber den Beamten gab die Frau an, sie habe das Messer aus Angst bei sich getragen. Die Polizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die 30-Jährige ein. Das Führen bestimmter Messer in der Öffentlichkeit ist nach dem Waffengesetz verboten.
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