Am 15.08.2026 um 12:25 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 38-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof Stendal. Der Abgleich seiner Personaldaten im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel. Das Amtsgericht Kassel hatte den Mann Anfang 2024 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da er nur einen Teil des Geldbetrages zahlte und sich nicht zum Haftantritt stellte, erging im August 2025 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal. Der Vater beglich den haftabwendenden Restbetrag von 250 Euro und ersparte seinem Sohn damit den fünftägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Die eingesetzten Beamten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
Am 15.08.2026 um 12:25 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen 38-jährigen Deutschen am Hauptbahnhof Stendal. Der Abgleich seiner Personaldaten im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel. Das Amtsgericht Kassel hatte den Mann Anfang 2024 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da er nur einen Teil des Geldbetrages zahlte und sich nicht zum Haftantritt stellte, erging im August 2025 der Haftbefehl. Die Beamten eröffneten dem Gesuchten den Haftbefehl, nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal. Der Vater beglich den haftabwendenden Restbetrag von 250 Euro und ersparte seinem Sohn damit den fünftägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Die eingesetzten Beamten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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