Am 19.07.2026 gegen 14:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs einen 42-jährigen Mann. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde. Der Deutsche war im September 2024 vom Amtsgericht Köthen wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von 1925 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt worden. Da er sich dem Strafantritt nicht stellte, wurde im Juni 2026 der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Der Verurteilte konnte die noch ausstehende Summe von 280 Euro aufbringen. Nach Zahlung wurde er entlassen. Die ausschreibende Behörde wurde informiert.
Am 19.07.2026 gegen 14:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Personentunnel des Magdeburger Hauptbahnhofs einen 42-jährigen Mann. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er per Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde. Der Deutsche war im September 2024 vom Amtsgericht Köthen wegen Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von 1925 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verurteilt worden. Da er sich dem Strafantritt nicht stellte, wurde im Juni 2026 der Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und brachten ihn zur Dienststelle. Der Verurteilte konnte die noch ausstehende Summe von 280 Euro aufbringen. Nach Zahlung wurde er entlassen. Die ausschreibende Behörde wurde informiert.