Am 21.07.2026 gegen 10:46 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Magdeburger Hauptbahnhof einen 54-jährigen polnischen Mann. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn drei Haftbefehle des Amtsgerichts Magdeburg vorlagen. Er wurde im März 2025 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu 400 Euro Geldstrafe oder 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, im November 2025 wegen Diebstahls in vier Fällen zu 1400 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und im Februar 2026 erneut wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu 600 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da er sich dem Strafantritt nicht stellte, wurden die Haftbefehle im Juli 2026 erlassen. Die Beamten nahmen ihn fest. Da er die geforderten 2400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er für 60 Tage in eine Justizvollzugsanstalt übergeben.
Am 21.07.2026 gegen 10:46 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei auf dem Magdeburger Hauptbahnhof einen 54-jährigen polnischen Mann. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn drei Haftbefehle des Amtsgerichts Magdeburg vorlagen. Er wurde im März 2025 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu 400 Euro Geldstrafe oder 10 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, im November 2025 wegen Diebstahls in vier Fällen zu 1400 Euro oder 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und im Februar 2026 erneut wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu 600 Euro oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Da er sich dem Strafantritt nicht stellte, wurden die Haftbefehle im Juli 2026 erlassen. Die Beamten nahmen ihn fest. Da er die geforderten 2400 Euro nicht zahlen konnte, wurde er für 60 Tage in eine Justizvollzugsanstalt übergeben.