Am 26.08.2026 gegen 09:55 Uhr nutzte ein 24-jähriger Mann einen Zug von Roßlau nach Dessau, ohne ein gültiges Ticket vorweisen zu können. Der Zugbegleiter verständigte die Bundespolizei, die den Verdächtigen auf Bahnsteig fünf des Dessauer Hauptbahnhofes antraf. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn im Juni 2025 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er den Betrag nicht vollständig bezahlt hatte und sich der Ladung zum Haftantritt nicht stellte, erging vor einigen Tagen der Haftbefehl. Der Mann konnte den haftabwendenden Betrag von 390 Euro nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er eine 13-tägige Haftstrafe verbüßt.
Am 26.08.2026 gegen 09:55 Uhr nutzte ein 24-jähriger Mann einen Zug von Roßlau nach Dessau, ohne ein gültiges Ticket vorweisen zu können. Der Zugbegleiter verständigte die Bundespolizei, die den Verdächtigen auf Bahnsteig fünf des Dessauer Hauptbahnhofes antraf. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte ihn im Juni 2025 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 450 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da er den Betrag nicht vollständig bezahlt hatte und sich der Ladung zum Haftantritt nicht stellte, erging vor einigen Tagen der Haftbefehl. Der Mann konnte den haftabwendenden Betrag von 390 Euro nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er eine 13-tägige Haftstrafe verbüßt.
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