Am 30.07.2026 gegen 15:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen einen 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Ein Haftbefehl lautete auf eine nicht gezahlte Geldbuße von 500 Euro; wegen Nichtzahlung war eine Erzwingungshaft von 20 Tagen angeordnet. Dem zweiten Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag eine Geldstrafe von 4.800 Euro zugrunde, für die eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet war. Da der Mann weder Geldbuße noch Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt und er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 30.07.2026 gegen 15:50 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend eingeführten Binnengrenzkontrollen einen 32-jährigen Gambier am Grenzübergang der Bundesautobahn 8, Moseltal, an der Landesgrenze zu Luxemburg. Bei der Überprüfung seiner Personalie stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle vorlagen. Ein Haftbefehl lautete auf eine nicht gezahlte Geldbuße von 500 Euro; wegen Nichtzahlung war eine Erzwingungshaft von 20 Tagen angeordnet. Dem zweiten Haftbefehl wegen eines fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz lag eine Geldstrafe von 4.800 Euro zugrunde, für die eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen angeordnet war. Da der Mann weder Geldbuße noch Geldstrafe begleichen konnte, wurden beide Haftbefehle vollstreckt und er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Chat
Teilen