Im November 2025 erstach ein 42-jähriger Mann in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher mit einem Jagdmesser, als dieser eine Zwangsräumung vollstreckte. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den deutschen Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft und ordnete die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der Angeklagte ließ eine schriftliche Einlassung verlesen, wonach er von dem Räumungstermin nichts gewusst habe und aus Angst vor Obdachlosigkeit nach einem Messer gegriffen habe; er habe die Situation als Bedrohung empfunden. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Nebenklage 13 Jahre; die Verteidigung plädierte auf Totschlag und fünf Jahre Haft. Auch sie beantragte wegen einer schizophrenen Erkrankung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
Im November 2025 erstach ein 42-jähriger Mann in Bexbach (Saarpfalz-Kreis) einen 58-jährigen Gerichtsvollzieher mit einem Jagdmesser, als dieser eine Zwangsräumung vollstreckte. Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den deutschen Angeklagten wegen Mordes zu zehn Jahren Haft und ordnete die Unterbringung des vermindert schuldfähigen Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der Angeklagte ließ eine schriftliche Einlassung verlesen, wonach er von dem Räumungstermin nichts gewusst habe und aus Angst vor Obdachlosigkeit nach einem Messer gegriffen habe; er habe die Situation als Bedrohung empfunden. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Nebenklage 13 Jahre; die Verteidigung plädierte auf Totschlag und fünf Jahre Haft. Auch sie beantragte wegen einer schizophrenen Erkrankung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. #Mord
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