Am Dienstag, dem 27.01.2026, wurde der oberste Staatsschützer der Salzburger Polizeidirektion, Georg Angerer, vom Dienst freigestellt. Die Polizeidirektion Salzburg wirft Angerer "strafrechtlich relevante" Dinge vor. Angerer, Leiter des Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), zeigte sich "fassungslos" und "am Boden zerstört". Die Polizei begründete den Schritt offiziell mit "dienstbetrieblichen Ungereimtheiten" und "Fragen der Personalführung". Am Mittwoch, dem 28.01.2026, legte die Polizei nach und teilte mit, dass der Suspendierung eine zweistellige Anzahl schriftlicher Eingaben von Bediensteten des LSE zugrunde liegt, die "schlüssige und schwerwiegende, mitunter strafrechtlich relevante, Sachverhalte beinhalten". Die Vorwürfe bezüglich der Personalführung des LSE-Leiters wurden von einer externen Institution ärztlich geprüft und belegen deren Auswirkungen auf zahlreiche Mitarbeiter. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ermittelt mittlerweile betreffend der möglichen strafrechtlichen Aspekte.
Am Dienstag, dem 27.01.2026, wurde der oberste Staatsschützer der Salzburger Polizeidirektion, Georg Angerer, vom Dienst freigestellt. Die Polizeidirektion Salzburg wirft Angerer "strafrechtlich relevante" Dinge vor. Angerer, Leiter des Landesamtes für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE), zeigte sich "fassungslos" und "am Boden zerstört". Die Polizei begründete den Schritt offiziell mit "dienstbetrieblichen Ungereimtheiten" und "Fragen der Personalführung". Am Mittwoch, dem 28.01.2026, legte die Polizei nach und teilte mit, dass der Suspendierung eine zweistellige Anzahl schriftlicher Eingaben von Bediensteten des LSE zugrunde liegt, die "schlüssige und schwerwiegende, mitunter strafrechtlich relevante, Sachverhalte beinhalten". Die Vorwürfe bezüglich der Personalführung des LSE-Leiters wurden von einer externen Institution ärztlich geprüft und belegen deren Auswirkungen auf zahlreiche Mitarbeiter. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ermittelt mittlerweile betreffend der möglichen strafrechtlichen Aspekte.