Fahrer ohne Fahrerlaubnis nach Flucht festgenommen
Am 20.07.2026 gegen 02:00 Uhr wollte eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 2 in der Kaiserstraße den Fahrer eines Leichtkraftrades aufgrund auffällig zu schneller Fahrweise kontrollieren. Der Fahrer missachtete die Anhaltesignale und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit durch die Mainzer Innenstadt. Im Bereich der Rheinstraße kollidierte der 31-jährige Mainzer mit einem weiteren Streifenwagen, nachdem er zuvor ein anderes Leichtkraftrad gestreift hatte. Nach dem Zusammenstoß versuchte er zu Fuß zu fliehen, wurde jedoch nach wenigen Metern festgenommen. Bei der Kontrolle wurde eine geringe Menge Haschisch sichergestellt und es ergaben sich Hinweise auf Alkoholisierung. Der Mann besaß keine Fahrerlaubnis, und das Versicherungskennzeichen war nicht für das genutzte Leichtkraftrad ausgegeben. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Es entstanden Sachschäden an beiden Fahrzeugen. Der Beschuldigte muss sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Am 20.07.2026 gegen 02:00 Uhr wollte eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 2 in der Kaiserstraße den Fahrer eines Leichtkraftrades aufgrund auffällig zu schneller Fahrweise kontrollieren. Der Fahrer missachtete die Anhaltesignale und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit durch die Mainzer Innenstadt. Im Bereich der Rheinstraße kollidierte der 31-jährige Mainzer mit einem weiteren Streifenwagen, nachdem er zuvor ein anderes Leichtkraftrad gestreift hatte. Nach dem Zusammenstoß versuchte er zu Fuß zu fliehen, wurde jedoch nach wenigen Metern festgenommen. Bei der Kontrolle wurde eine geringe Menge Haschisch sichergestellt und es ergaben sich Hinweise auf Alkoholisierung. Der Mann besaß keine Fahrerlaubnis, und das Versicherungskennzeichen war nicht für das genutzte Leichtkraftrad ausgegeben. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Es entstanden Sachschäden an beiden Fahrzeugen. Der Beschuldigte muss sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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