Am 04.08.2026, 12:06 Uhr, stoppten Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln einen 23-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, der mit einem Porsche 911 unterwegs war. Der Fahrer fiel durch rücksichtsloses Fahrverhalten auf: Er fuhr mit deutlich zu geringem Sicherheitsabstand auf eine Zivilstreife auf, überholte wiederholt verbotswidrig rechts, nutzte jede Fahrzeuglücke und scherte unmittelbar vor anderen Verkehrsteilnehmern wieder ein. Bei der Nachfahrt erreichte er Geschwindigkeiten von über 235 km/h, obwohl die Streife bereits mit geeichten 230 km/h unterwegs war. Trotz hohen Verkehrsaufkommens kam es nach bisherigem Ermittlungsstand nur durch glückliche Umstände zu keinem Verkehrsunfall. Bei der Kontrolle ergab ein Drogenvortest ein positives Ergebnis auf THC; eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Der Beschuldigte gab an, gemeinsam mit seinem Vater einen Coffeeshop in Eindhoven zu betreiben. Da er keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machte und seinen Wohnsitz im Ausland hat, wurde eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro erhoben und vor Ort bezahlt. Der niederländische Führerschein wurde sichergestellt, anschließend wurde der Mann von seinem Vater abgeholt. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB. #Drogen #Verkehrsdelikt
Am 04.08.2026, 12:06 Uhr, stoppten Beamte der Polizeiautobahnstation Montabaur auf der BAB 3 in Fahrtrichtung Köln einen 23-jährigen niederländischen Staatsangehörigen, der mit einem Porsche 911 unterwegs war. Der Fahrer fiel durch rücksichtsloses Fahrverhalten auf: Er fuhr mit deutlich zu geringem Sicherheitsabstand auf eine Zivilstreife auf, überholte wiederholt verbotswidrig rechts, nutzte jede Fahrzeuglücke und scherte unmittelbar vor anderen Verkehrsteilnehmern wieder ein. Bei der Nachfahrt erreichte er Geschwindigkeiten von über 235 km/h, obwohl die Streife bereits mit geeichten 230 km/h unterwegs war. Trotz hohen Verkehrsaufkommens kam es nach bisherigem Ermittlungsstand nur durch glückliche Umstände zu keinem Verkehrsunfall. Bei der Kontrolle ergab ein Drogenvortest ein positives Ergebnis auf THC; eine Blutprobe wurde angeordnet und entnommen. Der Beschuldigte gab an, gemeinsam mit seinem Vater einen Coffeeshop in Eindhoven zu betreiben. Da er keine Angaben zu seinen Einkommensverhältnissen machte und seinen Wohnsitz im Ausland hat, wurde eine Sicherheitsleistung von 10.000 Euro erhoben und vor Ort bezahlt. Der niederländische Führerschein wurde sichergestellt, anschließend wurde der Mann von seinem Vater abgeholt. Gegen ihn laufen Ermittlungen wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB sowie der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB. #Drogen #Verkehrsdelikt
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