57-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Am 06.07.2026 verurteilte das Landgericht Darmstadt einen 57-jährigen Mann wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende August 2025 in Heppenheim seine frühere Ehefrau mit zwölf Messerstichen tötete. Die Tat ereignete sich im Treppenhaus vor einer Nachbarwohnung. Die acht und elf Jahre alten Kinder des Paares riefen um Hilfe. Nachbarn stoppten und fixierten den Täter. Bei ihm wurden Kabelbinder gefunden. Der Angeklagte hatte zuvor erfahren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner kennengelernt hatte und einen Platz im Frauenhaus bekommen sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Am 06.07.2026 verurteilte das Landgericht Darmstadt einen 57-jährigen Mann wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Ende August 2025 in Heppenheim seine frühere Ehefrau mit zwölf Messerstichen tötete. Die Tat ereignete sich im Treppenhaus vor einer Nachbarwohnung. Die acht und elf Jahre alten Kinder des Paares riefen um Hilfe. Nachbarn stoppten und fixierten den Täter. Bei ihm wurden Kabelbinder gefunden. Der Angeklagte hatte zuvor erfahren, dass seine Ex-Frau einen neuen Partner kennengelernt hatte und einen Platz im Frauenhaus bekommen sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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