Am 28.09.2025 gegen 13:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Gersweiler einen 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer aus Frankreich einreisen wollte. Er legte eine französische Asylbescheinigung vor, die nicht zur Einreise berechtigt. Eine Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines bestehenden Einreiseverbotes nach Abschiebung im Dezember 2024. Die Ausreise beider Männer nach Frankreich wurde polizeilich überwacht.
Am 28.09.2025 gegen 13:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Gersweiler einen 39-jährigen syrischen Staatsangehörigen, der als Beifahrer aus Frankreich einreisen wollte. Er legte eine französische Asylbescheinigung vor, die nicht zur Einreise berechtigt. Eine Überprüfung ergab eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines bestehenden Einreiseverbotes nach Abschiebung im Dezember 2024. Die Ausreise beider Männer nach Frankreich wurde polizeilich überwacht.