Am 21.06.2026 gegen 16:06 Uhr wurde zunächst eine Ruhestörung im Zusammenhang mit einer Feier in Bobenheim-Roxheim gemeldet. Einer der Verursacher entfernte sich mit seinem PKW von der Feier in Richtung Worms. Im Bereich der Wormser Landstraße konnte der 44-jährige Fahrer kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der alkoholisierte Beifahrer zeigte sich mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden und wurde zunehmend aufbrausend. Da er den Anweisungen der Beamten keine Folge leistete, wurde er in Gewahrsam genommen.
Am 21.06.2026 gegen 16:06 Uhr wurde zunächst eine Ruhestörung im Zusammenhang mit einer Feier in Bobenheim-Roxheim gemeldet. Einer der Verursacher entfernte sich mit seinem PKW von der Feier in Richtung Worms. Im Bereich der Wormser Landstraße konnte der 44-jährige Fahrer kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der alkoholisierte Beifahrer zeigte sich mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden und wurde zunehmend aufbrausend. Da er den Anweisungen der Beamten keine Folge leistete, wurde er in Gewahrsam genommen.