Am 02.07.2026 gegen 18:20 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bingen in der Schlossbergstraße einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer. An dem Fahrzeug war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht. Der Fahrer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Am 02.07.2026 gegen 18:20 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Bingen in der Schlossbergstraße einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer. An dem Fahrzeug war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht. Der Fahrer konnte keinen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.