Am 02.12. Da die Beamten nicht ausschließen konnten, dass die Granate noch scharf war, wiesen sie den Mann an, sie vor der Tür abzulegen. Der Kampfmittelräumdienst gab schließlich Entwarnung. Gegen den 62-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet, da das Führen einer Handgranate in der Öffentlichkeit strafbar ist.
Am 02.12. Da die Beamten nicht ausschließen konnten, dass die Granate noch scharf war, wiesen sie den Mann an, sie vor der Tür abzulegen. Der Kampfmittelräumdienst gab schließlich Entwarnung. Gegen den 62-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet, da das Führen einer Handgranate in der Öffentlichkeit strafbar ist.