Vortäuschung einer Straftat und nächtliche Ruhestörung führen zu Ingewahrsamnahme
Am 04.05.2026 gegen 2.20 Uhr wählte ein 31-jähriger Mann aus Zülpich mehrfach den Notruf und täuschte eine Straftat vor. Die angebliche Geschädigte konnte ermittelt werden, wobei sich die Tat als frei erfunden herausstellte. In der darauffolgenden Nacht zu 05.05.2026 störte derselbe Mann gegen 2.20 Uhr die Nachtruhe, indem er wiederholt lautstark aus seinem Fenster rief. Nach einer deutlichen Androhung der Ingewahrsamnahme setzte er sein Verhalten fort und wurde schließlich zur Verhinderung weiterer Störungen in Gewahrsam genommen.
Am 04.05.2026 gegen 2.20 Uhr wählte ein 31-jähriger Mann aus Zülpich mehrfach den Notruf und täuschte eine Straftat vor. Die angebliche Geschädigte konnte ermittelt werden, wobei sich die Tat als frei erfunden herausstellte. In der darauffolgenden Nacht zu 05.05.2026 störte derselbe Mann gegen 2.20 Uhr die Nachtruhe, indem er wiederholt lautstark aus seinem Fenster rief. Nach einer deutlichen Androhung der Ingewahrsamnahme setzte er sein Verhalten fort und wurde schließlich zur Verhinderung weiterer Störungen in Gewahrsam genommen.
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