Am 30.05.2026 gegen Mittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Weeze bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger einen 27-jährigen Marokkaner. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Offen war eine Geldstrafe von 1800 Euro, alternativ 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Marokkaner wurde festgenommen und beglich den Betrag, woraufhin er entlassen wurde. Seinen Flug konnte er nicht antreten.
Am 30.05.2026 gegen Mittag kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Weeze bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tanger einen 27-jährigen Marokkaner. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Offen war eine Geldstrafe von 1800 Euro, alternativ 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Marokkaner wurde festgenommen und beglich den Betrag, woraufhin er entlassen wurde. Seinen Flug konnte er nicht antreten.