Am 01.07.2026 gegen 20:19 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen in einer S-Bahn in Richtung Schönebeck. Bei der Überprüfung kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Das Amtsgericht Schönebeck hatte ihn im Januar 2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juni 2026 den Haftbefehl. Der Mann wurde zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht, konnte die 1200 Euro aufbringen und die Haft abwenden.
Am 01.07.2026 gegen 20:19 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 29-jährigen syrischen Staatsangehörigen in einer S-Bahn in Richtung Schönebeck. Bei der Überprüfung kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Das Amtsgericht Schönebeck hatte ihn im Januar 2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da er weder zahlte noch sich stellte, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juni 2026 den Haftbefehl. Der Mann wurde zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg gebracht, konnte die 1200 Euro aufbringen und die Haft abwenden.