Am 22.05.2026 gegen 10:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Friedhof Nettetal-Kaldenkirchen einen 22-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz vor. Da er die fällige Geldstrafe von 1.200 Euro plus Verfahrenskosten nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Moers eingeliefert. Zudem bestanden zwei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaften Mönchengladbach und Dortmund.
Am 22.05.2026 gegen 10:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten am Friedhof Nettetal-Kaldenkirchen einen 22-jährigen Deutschen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz vor. Da er die fällige Geldstrafe von 1.200 Euro plus Verfahrenskosten nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Moers eingeliefert. Zudem bestanden zwei Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaften Mönchengladbach und Dortmund.