Am 21.05.2026 gegen 16:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende am Bahnhof in Gronau. Bei der Überprüfung eines 30-jährigen Deutschen in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorliegt. Die Bundespolizei verhaftete den Gesuchten und übergab ihn dem Landgericht Münster.
Am 21.05.2026 gegen 16:30 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Reisende am Bahnhof in Gronau. Bei der Überprüfung eines 30-jährigen Deutschen in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorliegt. Die Bundespolizei verhaftete den Gesuchten und übergab ihn dem Landgericht Münster.