Vier Jugendliche bei Unfall verletzt
Am 07.02.2026 ereignete sich gegen 20:45 Uhr in Nottuln, Appelhülsen, auf der L551 ein Verkehrsunfall, bei dem vier Jugendliche verletzt wurden. Ein 17-jähriger Nottulner befuhr mit seinem Kleinkraftrad die L551 in Richtung Senden-Bösensell, wobei er einen Soziusfahrer beförderte. Auf Höhe der Einmündung Werlte 32 beabsichtigte er, nach links in einen Wirtschaftsweg abzubiegen und bremste verkehrsbedingt ab. Eine 16-jährige Aschebergerin, die mit ihrem Leichtkraftrad in gleicher Richtung folgte und ebenfalls einen 17-jährigen Havixbecker als Soziusfahrer hatte, erkannte die Situation zu spät und fuhr auf das Fahrzeug des Nottulners auf. Beide Kräder kamen zu Fall, wodurch sich alle vier Beteiligten verletzten und in Krankenhäuser gebracht werden mussten. Die Polizei stellte eines der beteiligten Kräder zur Beweissicherung sicher, da die Angaben der Unfallbeteiligten zum genauen Hergang widersprüchlich waren. Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen zwei Zeugen ein, die zunächst ihre Anwesenheit verschwiegen hatten und stellten ein weiteres Krad sicher. Die Unfallörtlichkeit war während der Unfallaufnahme gesperrt, und die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Am 07.02.2026 ereignete sich gegen 20:45 Uhr in Nottuln, Appelhülsen, auf der L551 ein Verkehrsunfall, bei dem vier Jugendliche verletzt wurden. Ein 17-jähriger Nottulner befuhr mit seinem Kleinkraftrad die L551 in Richtung Senden-Bösensell, wobei er einen Soziusfahrer beförderte. Auf Höhe der Einmündung Werlte 32 beabsichtigte er, nach links in einen Wirtschaftsweg abzubiegen und bremste verkehrsbedingt ab. Eine 16-jährige Aschebergerin, die mit ihrem Leichtkraftrad in gleicher Richtung folgte und ebenfalls einen 17-jährigen Havixbecker als Soziusfahrer hatte, erkannte die Situation zu spät und fuhr auf das Fahrzeug des Nottulners auf. Beide Kräder kamen zu Fall, wodurch sich alle vier Beteiligten verletzten und in Krankenhäuser gebracht werden mussten. Die Polizei stellte eines der beteiligten Kräder zur Beweissicherung sicher, da die Angaben der Unfallbeteiligten zum genauen Hergang widersprüchlich waren. Zudem leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen zwei Zeugen ein, die zunächst ihre Anwesenheit verschwiegen hatten und stellten ein weiteres Krad sicher. Die Unfallörtlichkeit war während der Unfallaufnahme gesperrt, und die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
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