Flucht vor der Polizei endet im Feld
Am 14.03.2026 um kurz nach Mitternacht wollten Polizeibeamte in Nottuln ein Kleinkraftrad mit zwei Personen kontrollieren. Der Fahrer hatte jedoch kein Interesse an einer Kontrolle, schaltete das Licht aus und flüchtete mit bis zu knapp 100 km/h in das Industriegebiet Beisenbusch und weiter durch die Bauerschaft Heller. Sämtliche Anhaltesignale des Streifenwagens wurden ignoriert. An einer Einmündung misslang das Abbiegen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, und die Flucht endete für das Duo in einem Feld. Der Fahrer, ein 16-jähriger Dülmener, und sein 17-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Der 16-Jährige konnte für das offensichtlich technisch manipulierte Kleinkraftrad keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, und es war kein Versicherungskennzeichen angebracht, dieses befand sich in seiner Jackentasche. Die Jugendlichen wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Das Fahrzeug wurde als Tatmittel eingezogen und abgeschleppt. Es gab keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum bei den Jugendlichen. Dem 16-jährigen Fahrer werden unter anderem ein verbotenes Einzelrennen nach § 315 d StGB sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Beifahrer hat sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht strafbar gemacht. Den Vater des Fahrers, der als Fahrzeughalter für das Kleinkraftrad verantwortlich ist, erwartet jedoch ebenfalls eine Strafe. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Am 14.03.2026 um kurz nach Mitternacht wollten Polizeibeamte in Nottuln ein Kleinkraftrad mit zwei Personen kontrollieren. Der Fahrer hatte jedoch kein Interesse an einer Kontrolle, schaltete das Licht aus und flüchtete mit bis zu knapp 100 km/h in das Industriegebiet Beisenbusch und weiter durch die Bauerschaft Heller. Sämtliche Anhaltesignale des Streifenwagens wurden ignoriert. An einer Einmündung misslang das Abbiegen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit, und die Flucht endete für das Duo in einem Feld. Der Fahrer, ein 16-jähriger Dülmener, und sein 17-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Der 16-Jährige konnte für das offensichtlich technisch manipulierte Kleinkraftrad keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, und es war kein Versicherungskennzeichen angebracht, dieses befand sich in seiner Jackentasche. Die Jugendlichen wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Das Fahrzeug wurde als Tatmittel eingezogen und abgeschleppt. Es gab keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum bei den Jugendlichen. Dem 16-jährigen Fahrer werden unter anderem ein verbotenes Einzelrennen nach § 315 d StGB sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Beifahrer hat sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht strafbar gemacht. Den Vater des Fahrers, der als Fahrzeughalter für das Kleinkraftrad verantwortlich ist, erwartet jedoch ebenfalls eine Strafe. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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