Bundespolizei nimmt 27-jährigen Moldauer mit gefälschtem Führerschein in Gewahrsam
Am 08.04.2026 gegen Vormittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 52 an der Anschlussstelle Elmpt einen 27-jährigen Moldauer als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Personenkraftwagens. Der Mann legte seinen gültigen moldauischen Reisepass und einen abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltstitel vor und händigte einen totalgefälschten litauischen Führerschein aus. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld ihn zur Aufenthaltsermittlung wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben hatte und das Ausländeramt Bielefeld eine Ausweisungs-/Abschiebungsverfügung wegen Umgehung des Unionsrechts gegen ihn erlassen hatte. Der Moldauer wurde in Gewahrsam genommen und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Dort wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise in das Bundesgebiet. Nach Rücksprache mit den niederländischen Behörden und Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann in die Niederlande zurückgewiesen und den niederländischen Behörden übergeben. #Verkehrsdelikt
Am 08.04.2026 gegen Vormittag kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 52 an der Anschlussstelle Elmpt einen 27-jährigen Moldauer als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Personenkraftwagens. Der Mann legte seinen gültigen moldauischen Reisepass und einen abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltstitel vor und händigte einen totalgefälschten litauischen Führerschein aus. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld ihn zur Aufenthaltsermittlung wegen Straftaten gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben hatte und das Ausländeramt Bielefeld eine Ausweisungs-/Abschiebungsverfügung wegen Umgehung des Unionsrechts gegen ihn erlassen hatte. Der Moldauer wurde in Gewahrsam genommen und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Dort wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet. Die Bundespolizei verweigerte ihm die Einreise in das Bundesgebiet. Nach Rücksprache mit den niederländischen Behörden und Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann in die Niederlande zurückgewiesen und den niederländischen Behörden übergeben. #Verkehrsdelikt
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