Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Der Mann wird nun auf eigenen Wunsch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen sozialtherapeutisch betreut. Das Landgericht Mönchengladbach hatte am 28.05.2009 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann abgelehnt. Er war 1999 wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl er sich selbst als Gefahr bezeichnet hatte, lehnte das Gericht die Anordnung ab. Der Mann hatte erklärt, er habe zuletzt immer brutaler werdende Fantasien gehabt, nur die Inhaftierung habe ihn stoppen können. Das Gericht folgte den Ausführungen von Sachverständigen, die ein positives Bild zeichneten. Der Mann kann die geschlossene Anstalt jederzeit verlassen.
Ein 38-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist nach Verbüßung seiner Haftstrafe freiwillig ins Gefängnis zurückgekehrt. Der Mann wird nun auf eigenen Wunsch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen sozialtherapeutisch betreut. Das Landgericht Mönchengladbach hatte am 28.05.2009 die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann abgelehnt. Er war 1999 wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Obwohl er sich selbst als Gefahr bezeichnet hatte, lehnte das Gericht die Anordnung ab. Der Mann hatte erklärt, er habe zuletzt immer brutaler werdende Fantasien gehabt, nur die Inhaftierung habe ihn stoppen können. Das Gericht folgte den Ausführungen von Sachverständigen, die ein positives Bild zeichneten. Der Mann kann die geschlossene Anstalt jederzeit verlassen.