Am 24.05.2019 verurteilte das Amtsgericht Mönchengladbach einen 31-jährigen Mann zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte eine 19-Jährige in der Toilette eines Sonderzugs mit Fußballfans vergewaltigt. Die Richterin stellte fest, dass die alkoholisierte Frau deutlich gemacht hatte, dass sie keine sexuellen Handlungen wünsche. Zudem hatte der Mann einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Strafverschärfend wirkten sich frühere Verurteilungen wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus.
Am 24.05.2019 verurteilte das Amtsgericht Mönchengladbach einen 31-jährigen Mann zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte eine 19-Jährige in der Toilette eines Sonderzugs mit Fußballfans vergewaltigt. Die Richterin stellte fest, dass die alkoholisierte Frau deutlich gemacht hatte, dass sie keine sexuellen Handlungen wünsche. Zudem hatte der Mann einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Strafverschärfend wirkten sich frühere Verurteilungen wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung aus.