Am 23.06.2026 verurteilte das Landgericht Bielefeld eine 38-jährige Frau wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft. Die Tat ereignete sich Ende Dezember 2025 in der Wohnung des Opfers in Minden. Die Angeklagte soll ihren Bekannten zunächst gewürgt, ihm gegen den Kehlkopf getreten und ihm mit einem spitzen Gegenstand die Augen ausgestochen haben. Das Opfer starb noch in der Wohnung. Das Gericht ging von voller Schuldfähigkeit aus, trotz einer schizotypen Störung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Angeklagte kündigte Revision.
Am 23.06.2026 verurteilte das Landgericht Bielefeld eine 38-jährige Frau wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft. Die Tat ereignete sich Ende Dezember 2025 in der Wohnung des Opfers in Minden. Die Angeklagte soll ihren Bekannten zunächst gewürgt, ihm gegen den Kehlkopf getreten und ihm mit einem spitzen Gegenstand die Augen ausgestochen haben. Das Opfer starb noch in der Wohnung. Das Gericht ging von voller Schuldfähigkeit aus, trotz einer schizotypen Störung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die Angeklagte kündigte Revision.