Am 10.07.2026 in den frühen Morgenstunden wollte ein 49-jähriger türkischer Staatsangehöriger am Flughafen Köln Bonn nach Istanbul ausreisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die 70-tägige Haftstrafe durch Zahlung von 4200 Euro abwenden und beglich den Betrag direkt auf der Wache.
Am 10.07.2026 in den frühen Morgenstunden wollte ein 49-jähriger türkischer Staatsangehöriger am Flughafen Köln Bonn nach Istanbul ausreisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten Bundespolizisten fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund war Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann konnte die 70-tägige Haftstrafe durch Zahlung von 4200 Euro abwenden und beglich den Betrag direkt auf der Wache.