Am 11.04.2026 gegen 08:30 Uhr stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn zwei per Haftbefehl gesuchte Personen fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Am frühen Morgen kontrollierten Einsatzkräfte einen 66-jährigen deutschen Staatsangehörigen nach seiner Ankunft mit einem Flug aus Athen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn wegen Betruges vorlag, zudem bestand eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung. Der Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er nach Eröffnung des Haftbefehls die geforderte Geldstrafe von 5.400 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten beglich. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung wurden 100 Euro sichergestellt, und anschließend konnte der 66-Jährige die Dienststelle wieder verlassen. Am Abend desselben Tages wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya ein weiterer Fahndungstreffer erzielt, als ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger überprüft wurde, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Betruges bestand und zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Auch dieser Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er vor Ort den offenen Betrag von 3.000 Euro beglich, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.
Am 11.04.2026 gegen 08:30 Uhr stellte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn zwei per Haftbefehl gesuchte Personen fest und leitete entsprechende Maßnahmen ein. Am frühen Morgen kontrollierten Einsatzkräfte einen 66-jährigen deutschen Staatsangehörigen nach seiner Ankunft mit einem Flug aus Athen. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn wegen Betruges vorlag, zudem bestand eine Ausschreibung zur Vermögensabschöpfung. Der Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er nach Eröffnung des Haftbefehls die geforderte Geldstrafe von 5.400 Euro zuzüglich 70 Euro Verfahrenskosten beglich. Im Rahmen der Vermögensabschöpfung wurden 100 Euro sichergestellt, und anschließend konnte der 66-Jährige die Dienststelle wieder verlassen. Am Abend desselben Tages wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya ein weiterer Fahndungstreffer erzielt, als ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger überprüft wurde, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Betruges bestand und zwei Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung vorlagen. Auch dieser Mann wurde festgenommen und zur Dienststelle verbracht, wo er vor Ort den offenen Betrag von 3.000 Euro beglich, sodass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person entlassen.