Am 14.04.2026 kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 bei der Einreise aus den Niederlanden einen 51-jährigen Rumänen. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Der Verurteilte hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 219 Tagen zu verbüßen. Zudem lag eine Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung des Ausländeramtes Erding gegen ihn vor. Dem Rumänen war das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden und er war im November 2025 nach Rumänien abgeschoben worden, wobei bis November 2033 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden war. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachte die Bundespolizei den Rumänen zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich.
Am 14.04.2026 kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 bei der Einreise aus den Niederlanden einen 51-jährigen Rumänen. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wird. Der Verurteilte hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 219 Tagen zu verbüßen. Zudem lag eine Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung des Ausländeramtes Erding gegen ihn vor. Dem Rumänen war das Recht auf Freizügigkeit entzogen worden und er war im November 2025 nach Rumänien abgeschoben worden, wobei bis November 2033 ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt worden war. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachte die Bundespolizei den Rumänen zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich.