Am 17.05.2026 überprüften Bundespolizisten am Grenzübergang Schwanenhaus einen 44-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen nach seiner Einreise aus den Niederlanden. Er wies sich mit marokkanischem Reisepass und niederländischem Aufenthaltstitel aus. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Trunkenheit im Verkehr. Offen waren eine Geldstrafe von 510 Euro sowie Bearbeitungskosten von 545,35 Euro. Nach seiner Festnahme wurde er zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht, wo er die offene Geldstrafe zahlte und seine Reise fortsetzen konnte.
Am 17.05.2026 überprüften Bundespolizisten am Grenzübergang Schwanenhaus einen 44-jährigen marokkanischen Staatsangehörigen nach seiner Einreise aus den Niederlanden. Er wies sich mit marokkanischem Reisepass und niederländischem Aufenthaltstitel aus. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Trunkenheit im Verkehr. Offen waren eine Geldstrafe von 510 Euro sowie Bearbeitungskosten von 545,35 Euro. Nach seiner Festnahme wurde er zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht, wo er die offene Geldstrafe zahlte und seine Reise fortsetzen konnte.