Am 17.04.2026 gegen 19:16 Uhr kam es in den Nachmittagsstunden zu einer deutlich sichtbaren Schaumbildung auf der Wasseroberfläche des Katzohlbachs im Stadtgebiet Bad Driburg. Im Bachbett wurden zahlreiche tote Fische festgestellt, woraufhin der Uferbereich eines am Katzohlbach gelegenen Kinderspielplatzes evakuiert wurde. Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Ordnungsamtes Bad Driburg, der unteren Wasserbehörde und der Polizei suchten nach dem Ausgangspunkt der Verunreinigung und stellten fest, dass der Katzohlbach von seiner Quelle an von der Schaumbildung betroffen war. Die Wasserbehörde löste zunächst Umweltalarm aus, kam jedoch später zu der Einschätzung, dass natürliche Gärungsprozesse im Wasser ursächlich für die Schaumbildung seien und von einem Einbringen von außen derzeit nicht ausgegangen wird. Die toten Fische wurden durch die Feuerwehr aus dem Bachbett entfernt, und Wasserproben wurden entnommen und ausgewertet. Eine Gefahr für Menschen und Haustiere besteht nach Angaben der zuständigen Behörden nicht. Die Ermittlungen dauern.
Am 17.04.2026 gegen 19:16 Uhr kam es in den Nachmittagsstunden zu einer deutlich sichtbaren Schaumbildung auf der Wasseroberfläche des Katzohlbachs im Stadtgebiet Bad Driburg. Im Bachbett wurden zahlreiche tote Fische festgestellt, woraufhin der Uferbereich eines am Katzohlbach gelegenen Kinderspielplatzes evakuiert wurde. Einsatzkräfte der Feuerwehr, des Ordnungsamtes Bad Driburg, der unteren Wasserbehörde und der Polizei suchten nach dem Ausgangspunkt der Verunreinigung und stellten fest, dass der Katzohlbach von seiner Quelle an von der Schaumbildung betroffen war. Die Wasserbehörde löste zunächst Umweltalarm aus, kam jedoch später zu der Einschätzung, dass natürliche Gärungsprozesse im Wasser ursächlich für die Schaumbildung seien und von einem Einbringen von außen derzeit nicht ausgegangen wird. Die toten Fische wurden durch die Feuerwehr aus dem Bachbett entfernt, und Wasserproben wurden entnommen und ausgewertet. Eine Gefahr für Menschen und Haustiere besteht nach Angaben der zuständigen Behörden nicht. Die Ermittlungen dauern.