Am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) wurde bei einem 67-jährigen Reisenden am 05.09.2025 um 09:10 Uhr Goldschmuck und weitere Luxusgüter im Wert von mindestens 19.000 Euro entdeckt. Der Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gegenstände, darunter eine goldene Armbanduhr, zwei hochwertige Brillen und mehrere mit Diamanten besetzte Goldstücke, am Zoll vorbeizuschmuggeln. Die Zöllner wurden durch sichtbaren Goldschmuck am Mann aufmerksam. Der Reisende gab zunächst an, nur einen Kettenanhänger in der Türkei gekauft zu haben und bestritt weitere Einkäufe sowie den Besitz weiteren Schmucks. Weitere Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Mann gemeinsam mit einer Bekannten reiste und der Schmuck sowie weitere Gegenstände, die im Gepäck des Mannes gefunden wurden, in der Türkei gekauft wurden. Auf einem Notizzettel in dem Gepäck der Begleiterin waren Schmuckstücke und deren Kaufpreise vermerkt. Fotos auf dem Handy der Begleiterin bestätigten den Kauf in der Türkei. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Neben den fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 Euro muss der Mann mit einer Geldstrafe rechnen. Die Begleiterin hatte ebenfalls Goldschmuck bei sich, konnte aber dessen Besitz durch Fotos und einen Nämlichkeitsnachweis belegen.
Am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) wurde bei einem 67-jährigen Reisenden am 05.09.2025 um 09:10 Uhr Goldschmuck und weitere Luxusgüter im Wert von mindestens 19.000 Euro entdeckt. Der Mann hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Gegenstände, darunter eine goldene Armbanduhr, zwei hochwertige Brillen und mehrere mit Diamanten besetzte Goldstücke, am Zoll vorbeizuschmuggeln. Die Zöllner wurden durch sichtbaren Goldschmuck am Mann aufmerksam. Der Reisende gab zunächst an, nur einen Kettenanhänger in der Türkei gekauft zu haben und bestritt weitere Einkäufe sowie den Besitz weiteren Schmucks. Weitere Ermittlungen ergaben jedoch, dass der Mann gemeinsam mit einer Bekannten reiste und der Schmuck sowie weitere Gegenstände, die im Gepäck des Mannes gefunden wurden, in der Türkei gekauft wurden. Auf einem Notizzettel in dem Gepäck der Begleiterin waren Schmuckstücke und deren Kaufpreise vermerkt. Fotos auf dem Handy der Begleiterin bestätigten den Kauf in der Türkei. Der Zoll leitete ein Steuerstrafverfahren ein. Neben den fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von über 4.000 Euro muss der Mann mit einer Geldstrafe rechnen. Die Begleiterin hatte ebenfalls Goldschmuck bei sich, konnte aber dessen Besitz durch Fotos und einen Nämlichkeitsnachweis belegen.