Am 02.07.2026 gegen Morgen fiel ein zwölfjähriger Junge in Hemer auf, weil er im verkehrsberuhigten Bereich auf dem Gehweg deutlich schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fuhr. Bei der Kontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Jungen und seine Eltern wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.
Am 02.07.2026 gegen Morgen fiel ein zwölfjähriger Junge in Hemer auf, weil er im verkehrsberuhigten Bereich auf dem Gehweg deutlich schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fuhr. Bei der Kontrolle stellten Polizeibeamte fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Jungen und seine Eltern wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Straßenverkehrsordnung eingeleitet.