Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein 59-jähriger Sexualtäter, der nach seiner Haftentlassung in Heinsberg lebt, auf freiem Fuß bleiben darf. Das Landgericht München II hatte im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl Gutachter den Mann für gefährlich halten. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Der Ex-Häftling lebt bei seinem Bruder und wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Bürger protestieren täglich gegen den Mann, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass ein 59-jähriger Sexualtäter, der nach seiner Haftentlassung in Heinsberg lebt, auf freiem Fuß bleiben darf. Das Landgericht München II hatte im Februar 2009 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt, obwohl Gutachter den Mann für gefährlich halten. Der BGH verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft. Der Ex-Häftling lebt bei seinem Bruder und wird seit knapp einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht. Bürger protestieren täglich gegen den Mann, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte.