Am 07.07.2026 reiste ein 68-jähriger Niederländer mit seinem Fahrrad über den Grenzübergang Enscheder Straße in Gronau aus den Niederlanden ein. Bei der Überprüfung stellte die Bundespolizei fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster ihn mit einem Haftbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen suchte. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe von 1000 Euro und konnte die drohende 25-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Am 07.07.2026 reiste ein 68-jähriger Niederländer mit seinem Fahrrad über den Grenzübergang Enscheder Straße in Gronau aus den Niederlanden ein. Bei der Überprüfung stellte die Bundespolizei fest, dass die Staatsanwaltschaft Münster ihn mit einem Haftbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen suchte. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe von 1000 Euro und konnte die drohende 25-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er weiterreisen.