Am 12.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Gronau einen 31-jährigen Marokkaner als Fahrgast in der Regionalbahn 54. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Münster zur Vermögensabschöpfung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Bundespolizei zog den geforderten Betrag in Höhe von 33 Euro ein und gestattete dem Marokkaner anschließend die Weiterreise.
Am 12.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei am Bahnhof in Gronau einen 31-jährigen Marokkaner als Fahrgast in der Regionalbahn 54. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Münster zur Vermögensabschöpfung wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Bundespolizei zog den geforderten Betrag in Höhe von 33 Euro ein und gestattete dem Marokkaner anschließend die Weiterreise.