Am 24.06.2026 gegen Abend verhafteten Beamte der Bundespolizei einen 40-jährigen Deutschen am Flughafen Münster/Osnabrück. Der Mann aus Lüdinghausen wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya vorstellig. Ein Abgleich ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Steinfurt vorlag. Er war im März 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nachdem er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung widerrufen und ein Haftbefehl erlassen. Der 40-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Am 24.06.2026 gegen Abend verhafteten Beamte der Bundespolizei einen 40-jährigen Deutschen am Flughafen Münster/Osnabrück. Der Mann aus Lüdinghausen wurde bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya vorstellig. Ein Abgleich ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Steinfurt vorlag. Er war im März 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Nachdem er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte, wurde die Bewährung widerrufen und ein Haftbefehl erlassen. Der 40-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.