Am Rosenmontag, dem 08.02.2016, verschaffte sich ein 29-jähriger Kommissaranwärter mit einem nachgemachten Schlüssel Zugang zur Wohnung seiner 22-jährigen Ex-Freundin, einer Polizeianwärterin, und entwendete mehrere BHs. Die Nachbarin beobachtete ihn durch den Türspion und fotografierte ihn. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung übergab er den Beamten eine Tüte mit 15 BHs und den Schlüssel. Der Mann wurde suspendiert und entlassen, klagte jedoch vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Das Gericht wies die Klage ab und stellte erhebliche charakterliche Defizite fest, darunter Stalking, Lügen und Diffamierung von Kollegen. Die Mutter des Angeklagten sagte als Zeugin aus, ihr Sohn habe zur Tatzeit mit ihr gefrühstückt, was das Gericht jedoch als unglaubwürdig einstufte.
Am Rosenmontag, dem 08.02.2016, verschaffte sich ein 29-jähriger Kommissaranwärter mit einem nachgemachten Schlüssel Zugang zur Wohnung seiner 22-jährigen Ex-Freundin, einer Polizeianwärterin, und entwendete mehrere BHs. Die Nachbarin beobachtete ihn durch den Türspion und fotografierte ihn. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung übergab er den Beamten eine Tüte mit 15 BHs und den Schlüssel. Der Mann wurde suspendiert und entlassen, klagte jedoch vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Das Gericht wies die Klage ab und stellte erhebliche charakterliche Defizite fest, darunter Stalking, Lügen und Diffamierung von Kollegen. Die Mutter des Angeklagten sagte als Zeugin aus, ihr Sohn habe zur Tatzeit mit ihr gefrühstückt, was das Gericht jedoch als unglaubwürdig einstufte.