Am 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.
Am 03.06.2026 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Tankstelle in Gelsenkirchen. In der Werkstatt wurde ein 36-jähriger Kosovare angetroffen, der an einem Motorblock arbeitete. Er verfügte über keinen gültigen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet. Zudem war er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest und zogen seinen Pass ein. Die Ausländerbehörde Gelsenkirchen ist für die Abschiebung zuständig. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren wegen illegaler Beschäftigung, ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro.