Am 11.07.2026 gegen 21:16 Uhr befuhr ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Altendorfer Straße in Richtung Ulfkotter Straße. In Höhe der Brücke über die BAB 52 verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und fuhr über die Fahrbahn des Gegenverkehrs. Der Pkw stürzte die Böschung herunter, überschlug sich und kam auf der linken Fahrzeugseite zu liegen. Sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer erlitten leichte Verletzungen, ein Rettungswagen wurde nicht benötigt. Da der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Eine Sicherheitsleistung wurde erhoben, da er nicht über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.
Am 11.07.2026 gegen 21:16 Uhr befuhr ein 46-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die Altendorfer Straße in Richtung Ulfkotter Straße. In Höhe der Brücke über die BAB 52 verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und fuhr über die Fahrbahn des Gegenverkehrs. Der Pkw stürzte die Böschung herunter, überschlug sich und kam auf der linken Fahrzeugseite zu liegen. Sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer erlitten leichte Verletzungen, ein Rettungswagen wurde nicht benötigt. Da der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Eine Sicherheitsleistung wurde erhoben, da er nicht über einen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt. Ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wurde eingeleitet.