Thomas Middelhoff rechtskräftig verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Thomas Middelhoff gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Steuerhinterziehung als unbegründet verworfen. Das Landgericht Essen hatte gegen den früheren Arcandor-Chef im November 2014 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt und Haftbefehl erlassen. Middelhoff hatte das Unternehmen um mehr als 500.000 Euro geschädigt, unter anderem durch private Flugreisen auf Firmenkosten. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Middelhoff leidet an einer Autoimmunkrankheit, die er sich während der Untersuchungshaft zugezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Bochum wird eine Ladung zum Strafantrag erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist noch möglich.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Thomas Middelhoff gegen seine Verurteilung wegen Untreue und Steuerhinterziehung als unbegründet verworfen. Das Landgericht Essen hatte gegen den früheren Arcandor-Chef im November 2014 eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt und Haftbefehl erlassen. Middelhoff hatte das Unternehmen um mehr als 500.000 Euro geschädigt, unter anderem durch private Flugreisen auf Firmenkosten. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Middelhoff leidet an einer Autoimmunkrankheit, die er sich während der Untersuchungshaft zugezogen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Bochum wird eine Ladung zum Strafantrag erlassen. Eine Verfassungsbeschwerde ist noch möglich.
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