Am 15.12.2025 stellten Zöllner des Zollamts Essen in einer Postsendung aus dem Ausland einen Rotfußfalken fest. Es handelte sich um ein etwa 30 cm großes Tierpräparat. Recherchen ergaben, dass es sich um ein artengeschütztes Tier mit dem lateinischen Namen Falco verspertinus Linnaeus handelt. Der Rotfußfalke ist seit 1980 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und seit 1984 sogar höchstschützenswert. Der Empfänger wurde von den Zollbeamten aufgefordert, eine korrekte Zollanmeldung mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für seine Bestellung vorzulegen, ließ die Frist jedoch verstreichen. Der präparierte Rotfußfalke wurde von den Zöllnern des Zollamts Essen beschlagnahmt, da die Einfuhr bzw. der Kauf eines streng geschützten Tieres einen Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Ob der Rotfußfalke als Ausstellungsstück genutzt oder anderweitig verwendet wird, ist noch unklar.
Am 15.12.2025 stellten Zöllner des Zollamts Essen in einer Postsendung aus dem Ausland einen Rotfußfalken fest. Es handelte sich um ein etwa 30 cm großes Tierpräparat. Recherchen ergaben, dass es sich um ein artengeschütztes Tier mit dem lateinischen Namen Falco verspertinus Linnaeus handelt. Der Rotfußfalke ist seit 1980 nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders und seit 1984 sogar höchstschützenswert. Der Empfänger wurde von den Zollbeamten aufgefordert, eine korrekte Zollanmeldung mit der erforderlichen Einfuhrgenehmigung für seine Bestellung vorzulegen, ließ die Frist jedoch verstreichen. Der präparierte Rotfußfalke wurde von den Zöllnern des Zollamts Essen beschlagnahmt, da die Einfuhr bzw. der Kauf eines streng geschützten Tieres einen Straftatbestand nach dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Ob der Rotfußfalke als Ausstellungsstück genutzt oder anderweitig verwendet wird, ist noch unklar.