Am 23.01.2026 erhob die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen den Geschäftsführer und zwei führende Mitarbeiter einer Firma mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Die Firma wird beschuldigt, im Zeitraum von Mitte 2019 bis Anfang 2024 in 16 Fällen Sicherheitstechnik, darunter Satellitenaufklärungssysteme und ein Gesichtserkennungssystem, ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Vietnam, Aserbaidschan, Bangladesch, Indonesien, Nigeria, Pakistan und Myanmar verkauft zu haben. Die Genehmigungspflicht wurde verschleiert, teils durch Exporte über die Schweiz und andere Länder, teils durch falsche Angaben über die Art der exportierten Güter. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern beantragte die Einziehung von ca. 8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Am 23.01.2026 erhob die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen den Geschäftsführer und zwei führende Mitarbeiter einer Firma mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Die Firma wird beschuldigt, im Zeitraum von Mitte 2019 bis Anfang 2024 in 16 Fällen Sicherheitstechnik, darunter Satellitenaufklärungssysteme und ein Gesichtserkennungssystem, ohne die erforderliche Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Vietnam, Aserbaidschan, Bangladesch, Indonesien, Nigeria, Pakistan und Myanmar verkauft zu haben. Die Genehmigungspflicht wurde verschleiert, teils durch Exporte über die Schweiz und andere Länder, teils durch falsche Angaben über die Art der exportierten Güter. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern beantragte die Einziehung von ca. 8 Millionen Euro. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.