Am 08.07.2026 gegen Mittag reiste ein 33-jähriger Deutscher im Regionalexpress 19 von Arnheim nach Oberhausen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung am Bahnhof Emmerich stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwecks Aushändigung eines Strafbefehls ausgeschrieben ist. Der Strafbefehl betrifft einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz mit einer Geldstrafe von 1200 Euro oder 60 Tagen Haft. Der Strafbefehl wurde auf der Dienststelle in Kleve ausgehändigt. Der Mann zeigte sich zahlungswillig, soll die Geldstrafe jedoch erst nach Zahlungsaufforderung begleichen. Die Weiterreise wurde gestattet.
Am 08.07.2026 gegen Mittag reiste ein 33-jähriger Deutscher im Regionalexpress 19 von Arnheim nach Oberhausen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung am Bahnhof Emmerich stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwecks Aushändigung eines Strafbefehls ausgeschrieben ist. Der Strafbefehl betrifft einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz mit einer Geldstrafe von 1200 Euro oder 60 Tagen Haft. Der Strafbefehl wurde auf der Dienststelle in Kleve ausgehändigt. Der Mann zeigte sich zahlungswillig, soll die Geldstrafe jedoch erst nach Zahlungsaufforderung begleichen. Die Weiterreise wurde gestattet.